Was ist CITES?

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten reguliert – mit dem Ziel, deren Überleben in der Natur langfristig zu sichern. Über 180 Länder haben dieses Abkommen unterzeichnet, das heute mehr als 38.000 Arten schützt. Die Arten werden in drei Anhänge (I, II und III) unterteilt, abhängig vom Grad ihres Schutzbedarfs.

In der Schweiz wird CITES durch die Verordnung über den Handel mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VHtP) rechtlich umgesetzt. Die Aufsicht über die Einhaltung übernimmt das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Was bedeutet das für unsere Arbeit?

Bei der Präparation oder dem Transport von geschützten Arten – sei es ein Schädel, Knochen, Fell oder ein vollständiges Tier – kann eine CITES-Bewilligung notwendig sein, selbst wenn es sich um bereits verstorbene oder gefundene Tiere handelt. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne dabei, zu klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist, und helfen auf Wunsch bei der Antragstellung.

Wer ist in der Schweiz zuständig?

In der Schweiz teilen sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Zuständigkeiten im Rahmen von CITES – je nach Tierart und Verwendungszweck.

Das BAFU ist verantwortlich für wildlebende Arten, also zum Beispiel für Wildtiere, Reptilien, Vögel, Amphibien oder geschützte Pflanzen. Es regelt die Ein- und Ausfuhr sowie die Verwendung von präparierten Exemplaren – darunter Schädel, Felle oder Knochen – und bearbeitet die entsprechenden Bewilligungen für Privatpersonen, Präparatoren, Museen und wissenschaftliche Institute.

Das BLV hingegen ist zuständig für Haus- und Nutztiere unter CITES-Schutz, wie etwa Papageien, Schildkröten oder exotische Haustiere. Es befasst sich hauptsächlich mit lebenden Tieren im Zusammenhang mit Haltung, Zucht, Handel, Tiertransporten und Zoos. Auch veterinärmedizinische und gesundheitspolizeiliche Aspekte fallen in seinen Aufgabenbereich.

Für CITES-Anfragen beim BLV erreichen Sie die zuständige Fachstelle per E-Mail unter: cites@blv.admin.ch.