Preis Liste für das Präparieren von Schädeln

Preis Liste 2025 für das Präparieren von Schädeln inklusive Unterkiefer


Tierart  Zusatz Preis 
Schafe, Ziegen Hornlänge bis 40cm 190.00 CHF
Schafe,  Ziegen über 40cm 270.00  CHF
Mufflon Hornlänge bis 50cm 185.00  CHF
Gams alle grössen 120.00  CHF
Steinbock Hornlänge bis 40cm 180.00CHF
Steinbock über 40cm 250.00CHF
Antilopen Hörnlänge bis 50cm 180.00 CHF
Reh alle grössen 120.00  CHF
Hirsche  bis 6enden 180.00 CHF
Hirsche  mehr als 6enden 280.00 CHF
Elch bis 10enden 350.00 CHF
Wildschein alle grössen  230.00 CHF
Hausschein  Keiler ( Männlich) 290.00 CHF
Hausschein Bache ( Weiblich ) 250.00 CHF
Marder  - 65.00 CHF
Wiesel - 60.00 CHF
Dachs - 85.00 CHF
Marderhund - 70.00 CHF
Waschbär - 70.00 CHF
Fuchs - 75.00 CHF
Wolf - 170.00 CHF
Hunde - 150.00 CHF
Hauskatze - 85.00 CHF
Luchs - 140.00 CHF
Murmeltier - 55.00 CHF
Biber - 95.00 CHF
Bisamratte - 35.00 CHF
Kaninchen, Hase - 55.00 CHF
Kuh, Rinder ohne Hörner 210.00 CHF
Kuh, Rinder mit Hörner 250.00 CHF
Hochlandrind Hornlänge bis 40cm 320.00 CHF
Hochlandrind über 40cm 370.00 CHF
Bison - 370.00 CHF
Pferde, Esel 150-190cm 360.00 CHF

 

Sonstige Aufträge auf Anfrage

Sie können uns problemlos kleinere Haustiere oder andere Tiere tiefgefroren zusenden. Wir entfernen die gewünschten Stücke, die Sie als Erinnerung behalten möchten, und arbeiten bei Bedarf mit einem Kremierungsservice zusammen. Auf Wunsch können Sie den verbleibenden Teil als Asche zurückerhalten. Für die Organisation und Weiterleitung zur Kremierung berechnen wir eine einmalige Gebühr von 30.- CHF. Damit gestalten wir den Ablauf für Sie so einfach wie möglich – senden Sie uns Ihr Tier, und wir kümmern uns um den Rest.

Bitte beachten Sie, dass Tiere unter Artenschutz beim Kanton gemeldet sein müssen. Sollten Sie keine Bewilligung besitzen, können Sie diese über uns beantragen lassen. Hierfür benötigen wir die genauen Fundort-Koordinaten oder den Namen des zuständigen Wildhüters.

Kosten für die Bearbeitung der Bewilligung: Einmalig 60.- CHF. Die Bewilligung wird für das Präparat ausgestellt, sofern der Kanton die Genehmigung erteilt.